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Umweltbonus

Umweltbonus: Hohe Förderung bis 2021

Elektroautos erleben einen Boom. Nicht zuletzt dank der hohen Förderungen durch die Bundesregierung. Bis zu 9.000 € Prämie erhält, wer bis zum 31.12.2021 auf ein reines Elektroauto umsteigt. Bis zu 6.750 € Förderung bekommen Käufer von Plug-in-Hybriden, die Verbrennungsmotor und Elektromotor kombinieren.

Ratgeber Umweltbonus

Enders Automobile – Leidenschaft für Elektromobilität
Das Team von Enders Automobile ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen E-Mobility. Nutzen Sie unser Wissen über Elektroautos, Ladeinfrastruktur, Laden zu Hause und natürlich unsere Kompetenz in Sachen E-Auto-Prämie sowie Vorteilen bei der Dienstwagenbesteuerung. Wir teilen gerne unsere Begeisterung und unser Know-how mit Ihnen.

Aktuelle Infos zum Umweltbonus
Das Team von Enders Automobile gibt Ihnen nachfolgend einen kurzen und knappen Überblick über Begriffe, Prämien, förderfähige Elektroautos, Voraussetzungen, Befristung und Beantragung von Prämien. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im direkten Kontakt zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie im Chat, am Telefon oder persönlich vor Ort!

Schnellnavigation Umweltbonus

Begriffe E-Auto-Prämie, Umweltbonus, Innovationsprämie, AVAS

E-Auto-Prämie = Umweltbonus
Um es gleich vorweg zu nehmen: Umweltbonus und E-Auto-Prämie meinen beide das gleiche, ebenso die Begriffe E-Auto-Förderung, Elektroauto-Prämie oder Kaufprämie für Elektroautos:
Umweltbonus bezeichnet die finanzielle Förderung von Elektromobilität durch die Bundesregierung und die Automobilhersteller. Sie wird je zur Hälfte von beiden getragen. Grundlage ist die “Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“. Ziel der Richtlinie ist die Reduzierung von Luftschadstoffen sowie die Unterstützung des Strukturwandels in der Automobilindustrie hin zu umweltfreundlicher Mobilität.

Innovationsprämie = doppelter Umweltbonus der Bundesregierung bis 2021
Am 3. Juni 2020, während der Corona-Krise, hat der Koalitionsausschuss eine Verdopplung des Bundesanteils beim Umweltbonus beschlossen. Diese Erhöhung wird als Innovationsprämie bezeichnet. Sie gilt für alle Fahrzeuge, die zwischen dem 4. Juni 2020 und 31. Dezember 2021 zugelassen werden.

AVAS = akustisches Warnsystem im Auto
AVAS ist die Abkürzung für ein akustisches Alarmsystem in Fahrzeugen (Acoustic Vehicle Alerting System). Da Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen leise Elektroautos schlechter wahrnehmen können, wird der Einbau eines AVAS von der Bundesregierung gefördert

Förderfähige Elektroautos

Erstzulassungen & Zweitzulassungen
Grundsätzlich werden E-Autos gefördert, deren Kauf in einem EU-Mitgliedsstaat erfolgte und die der Definition des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) entsprechen:

  • Neue E-Autos, Erstzulassung in Deutschland
  • Gebrauchte Elektroautos, zweite Zulassung im Inland

Elektrofahrzeuge im Sinne des EmoG
Zu den Elektroautos nach EmoG zählen folgende, von außen wieder aufladbare Fahrzeuge:

  • reine Batterie-Elektrofahrzeuge
  • Brennstoffzellen-Fahrzeuge
  • Hybrid-Elektrofahrzeuge

Als Hybrid-Elektrofahrzeuge gemäß EmoG gelten nur solche, die maximal 50 g CO2 pro Kilometer ausstoßenund folgende Mindestreichweiten rein elektrisch zurücklegen können. Maßgeblich für die folgenden Werte ist der Anschaffungszeitpunkt:

  • bis 2021: 40 km
  • bis 2024: 60 km
  • ab 2025: 80 km

Voraussetzungen für E-Auto-Förderung

Modell steht auf der BAFA-Liste
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht und aktualisiert regelmäßig auf www.bafa.de eine Liste mit Modellen förderfähiger Elektrofahrzeuge, incl. Netto-Listenpreis. Für gebrauchte Autos werden 80% des BAFA-Listenpreises als Bemessungsgrundlage angesetzt.

Kauf ab dem 18. Mai 2016
Von der E-Auto-Förderung können nur Fahrzeuge profitieren, die ab dem 18. Mai 2016 gekauft wurden. Maßgeblich ist das Abschlussdatum des Kauf- oder Leasingvertrags. Förderung können Fahrzeuge mit Erstzulassung oder Zweitzulassung im Inland erhalten.

Erst- oder Zweitzulassung im Inland
Gebrauchte E-Autos müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Erstzulassung in einem EU-Mitgliedsstaat
  • Erstzulassung maximal 12 Monate
  • Zweitzulassung im Inland: ab dem 05. November 2019.
  • Max. 15.000 km Laufleistung
  • Weder der Umweltbonus noch eine entsprechende Förderung eines EU-Mitgliedslandes wurden bisher gewährt

Zulassungsdauer
Das Auto muss mindestens 6 Monate auf Antragstellende zugelassen sein, um die BAFA-Prämie zu erhalten.

Nettolistenpreis
Förderfähige Elektrofahrzeuge dürfen max. 65.000 € kosten.

Förderung eines AVAS
Der Erwerb und Einbau von akustischen Warnsystemen (AVAS), welche die Kriterien der EU-Verordnungen erfüllen, wird einmalig mit 100 € bezuschusst.

Höhe Umweltbonus

Die Höhe der Elektroauto-Prämie richtet sich nach dem in der BAFA-Liste angegebenen Nettolistenpreis (NLP). Die Prämie für E-Autos wird je zur Hälfte von Bund und Auto-Herstellern getragen. Maßgeblich für die Höhe des Bundesanteils ist der NLP des Basismodells ohne Mehrwertsteuer abzüglich des Herstelleranteils!
Im Zulassungszeitraum 4. Juni 2020 bis 31. Dezember 2021 verdoppelt sich die staatliche Prämie für E-Autos. Diese wird auch als Innovationsprämie bezeichnet.

Reines Batterieelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug

Innovations-Prämie 4. Juni 2020 bis 31.12.2021

  • bis 40.000 € NLP: 9.000 € (6.000 €1 + 3.000 €2)
  • bis 65.000 € NLP: 7.500 € (5.000 €1 + 2.500 €2)

Prämien ab 01.01.2022

  • bis 40.000 € NLP: 6.000 € (3.000 €1 + 3.000 €2)
  • bis 65.000 € NLP: 5.000 € (2.500 €1 + 2.500 €2)

Plug-in-Hybride

Innovations-Prämie 4. Juni 2020 bis 31.12.2021

  • bis 40.000 € NLP: 6.750 € (4.500 €1 + 2.250 €2)
  • bis 65.000 € NLP: 5.625 € (3.750 €1 + 1.875 €2)

Prämien ab 01.01.2022

  • bis 40.000 € NLP: 4.500 € (2.250 €1 + 2.250 €2)
  • bis 65.000 € NLP: 3.750 € (1.875 €1 + 1.875 €2)

¹Bundesanteil, ²Herstelleranteil

Befristung Kaufprämie für Elektroautos

Die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 13. Februar 2020 gilt bis zum 31. Dezember 2025. Gefördert werden E-Autos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge nur solange die geplanten Mittel zur Verfügung stehen. Wer also schon länger mit einem Plug-in-Hybriden oder einem reinen E-Auto liebäugelt, sollte mit dem Einstieg in die Elektromobilität nicht allzu lange warten.

Beantragung E-Auto-Förderung

Die Elektroauto-Prämie wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nur für förderfähige Elektroautos gewährt, die bereits zugelassen worden sind. Für Fahrzeuge, deren Zulassungsdatum nach dem 4. November 2019 liegt, muss der Antrag spätestens 12 Monate nach Zulassung gestellt werden. Die Antragstellung für förderfähige Fahrzeuge erfolgt ausnahmslos online über www.bafa.de. Anträge in Papierform oder unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet!

Unterlagen für die Beantragung

  • Kopie der Rechnung oder des verbindlichen Leasingvertrags mit Kalkulation der Leasingrate
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief) mit Anzahl der Vorhalter
  • Zweitzulassungen benötigen einen Nachweis der maximalen Kilometerlaufleistung von 15.000 km
  • durch amtlich anerkannte Prüforganisationen oder öffentlich bestellte, vereidigte Sachverständige
  • Einreichung der Unterlagen in deutscher Sprache – Übersetzungen werden nur von staatlich
  • geprüften oder öffentlich beeidigten Dolmetschern bzw. Übersetzern anerkannt

Inhalte Rechnung oder Leasingvertrag

  • Hinweis auf Basis-Modell der BAFA-Liste
  • Ausgewiesener Anteil Umweltbonus des Automobilherstellers in der geforderten Höhe
  • Netto-Kaufpreis für das Basis-Modell
  • Sonderausstattungen extra aufgeführt
  • ggf. Ausrüstung mit AVAS
  • Kalkulationsblatt Leasingrate bei Leasingfahrzeugen

Vereinfachter Antrag für E-Auto-Förderung ab 01.09.2020
Eine neue digitale Schnittstelle zwischen Kraftfahrtbundesamt und BAFA erleichtert ab sofort die Beantragung des Umweltbonus. Sie müssen nur noch die Fahrzeugidentifikationsnummer angeben und sich mit dem Datenaustausch einverstanden erklären. Das erspart eine Menge an Papierkram! Für Rückfragen hat das BAFA sogar eine Hotline eingerichtet.

Auszahlung Umweltbonus
Die Elektroauto-Prämie wird nach der Bewilligung direkt auf das Konto des Antragstellenden ausgezahlt. Bei gewerblichem Leasing kann der Anspruch auf den Umweltbonus an Leasinggeber oder Händler abgetreten werden.

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