Dienstwagenbesteuerung

Bemessungsgrundlage der Dienstwagensteuer

Wird der Dienstwagen privat genutzt, hat der Arbeitnehmer dadurch einen Vorteil und muss diesen entsprechend versteuern. Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl, das Fahrtenbuch oder die pauschale 1 %-Regelung. Bei der pauschalen Variante werden 1 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP) vom Firmenwagen als geldwerter Vorteil versteuert. Kostet ein Auto 30.000 €, beträgt der geldwerte Vorteil also 300 €. Für diesen Betrag müssen jeden Monat Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer gezahlt werden. Fahrer von Elektroautos werden begünstigt. Bei der pauschalen Versteuerung von Dienstwagen mit Elektro- Antrieb müssen lediglich 0,5 % bzw. 0,25 % des BLP versteuert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Folgende Faktoren entscheiden über den Prozentsatz der Dienstwagen-Steuer:

Antriebsart

CO2-Ausstoß/km

Mindestreichweite

E-Auto als Dienstwagen versteuern mit 0,25 % oder 0,5 %

Bei der Versteuerung von elektrifizierten Firmenwagen unterscheidet man zwischen Plug-in-Hybriden (PHEV) und rein batteriebetriebenen Elektroautos (BEV). Nur wenn Sie die festgelegten Bedingungen erfüllen, können Sie vom Steuervorteil profitieren und dürfen für den privat genutzten Firmenwagen lediglich 0,5 bzw. 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises ansetzen.

Dienstwagenbesteuerung mit 0,5 % oder 0,25 % für reine Elektroautos (BEV)

Firmenwagen, die ausschließlich mit Elektro-Motor fahren, werden geringer besteuert als Hybrid-Fahrzeuge. Wie hoch Sie den geldwerten Vorteil Ihres Dienstwagens versteuern müssen, hängt vom Bruttolistenpreis ab:

  • 0,25 % bis 40.000 € Bruttolistenpreis
  • 0,50 % ab 40.000 € Bruttolistenpreis

Das Corona-Konjunkturprogramms, das am 01.07.2020 in Kraft trat, beschert Fahrern von etwas teureren Elektroauto-Firmenwagen zusätzliche Vorzüge. Bereits ab dem 01.01.2020 gelten die 0,25 % Dienstwagenbesteuerung auch für Autos mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 €, wenn sie ab dem 01.01.2019 gekauft, geleast oder zur privaten Nutzung überlassen wurden. Oberhalb dieser Preisgrenze muss der geldwerte Vorteil für den Dienstwagen weiterhin mit 0,5 % versteuert werden.

Firmenwagen-Steuer 0,5 % – Regelung für Hybrid-Fahrzeuge (PHEV)

Nachfolgende Mindestvoraussetzungen müssen Sie alle erfüllen:

  1. Sie nutzen Ihren Plug-in Hybrid überwiegend beruflich als Dienstwagen.
  2. Ihr Fahrzeug erfüllt die Anforderungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Das bedeutet, dass Ihr Auto gemäß WLTP-Testverfahren maximal 50 g CO2 pro Kilometer verbraucht und eine elektrische Mindestreichweite von 40 km schafft. (Die geforderte Mindestreichweite erhöht sich in den Jahren 2022 auf 60 km und 2025 auf 80 km.)
  3. Der Dienstwagen wurde Ihnen als Arbeitnehmer erstmalig ab dem 01.01.2019 zur privaten Nutzung überlassen und ist zuvor noch keinem anderen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen worden.

Dienstwagenbesteuerung von Hybriden – Anforderungen bis 2030

Elektromobilität entwickelt sich rasant weiter – nicht zuletzt durch die Vorgaben des Gesetzgebers. Wer auch zukünftig lediglich 0,5 Prozent als geldwerten Vorteil für die private Nutzung versteuern möchte, sollte neben dem maximalen CO2-Ausstoß von 50 g CO2/km pro gefahrenem Kilometer auf die Mindestreichweite achten, die rein elektrisch zurückgelegt werden kann. Erfüllt der hybride Elektro-Firmenwagen die CO2-Vorgabe nämlich nicht, muss er folgende Mindestreichweite ausschließlich per Elektroantrieb schaffen, um vom Steuervorteil bzw. der günstigen Dienstwagenbesteuerung profitieren zu können:

 

  • seit 2019: mind. 40 km
  • ab 2022: mind. 60 km
  • ab 2025: mind. 80 km

E-Dienstwagen beim Autohaus Enders in Fulda, Wiesbaden und Eschwege & beim Autohaus Ehrlich in Würzburg und Aschaffenburg

Elektroauto-Firmenwagen mit 0,25 % oder 0,5 % Dienstwagensteuer

Das Autohaus Enders bietet Ihnen eine umwerfende Palette an E-Autos der Marken Renault, Dacia und Kia. Bei uns finden Sie kleine wendige E-Autos genauso wie größere Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge mit viel Raum. Drei Marken unter einem Dach bieten eine Fülle an Modellen, angefangen vom Renault Twizy, dem 2-Sitzer im futuristischen Look über den beliebten Kleinwagen Renault Zoe für vier Personen bis hin zum Renault Kangoo oder Master Z.E. Auch Kia bietet mit seinen Modellen e-Niro und e-Soul attraktive Modelle. Den preislich hochattraktiven Dacia Spring in coolem Design erwarten wir in 2021. Genießen Sie emissionsfreies Fahren, nahezu geräuschfreies Dahingleiten, den unvergleichlichen Drive eines E-Motors sowie günstige E-Auto Steuern.

E-Dienstwagen mit 0,5 % Regelung: Hybride

Plug-in-Hybridfahrzeuge ermöglichen den sanften Umstieg auf Elektromobiliät. Mit einem Hybriden sind Sie allzeit mobil und unabhängig von der Lade-Infrastruktur, die sich jedoch mit dem Elektro-Boom rasant entwickelt. Beim Autohaus Enders finden Sie eine große Auswahl an attraktiven Modellen: Renault Captur, Mégane, Kia Ceed Sportswagon, Niro und Optima. Überzeugen Sie sich bei einer Probefahrt von den Annehmlichkeiten elektrifizierter Fahrzeuge.

Beratung E-Auto als Dienstwagen

Sie sind sich nicht sicher, ob ein Elektrofahrzeug das Richtige für Sie ist? Wir beraten Sie gerne, stellen Ihnen Möglichkeiten und Alternativen vor und machen Ihnen ein attraktives Angebot. So sind Sie nicht nur emissionsfrei bzw. emissionsarm unterwegs, sondern auch mit zufriedener Geldbörse. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen, Sie für einen Dienstwagen mit Elektro-Antrieb zu begeistern und Ihnen die finanziellen Vorteile beim geldwerten Vorteil und der Dienstwagen-Steuer zu erläutern.

*Als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung gilt der Bruttolistenpreis (BLP). Dieser reduziert sich für rein elektrische Fahrzeuge bis 40.000 € (BLP) auf 0,25 % und für Fahrzeuge über 40.000 € (BLP) auf 0,5 %. Abweichungen davon ergeben sich durch das Corona-Konjunkturpaket vom 01.07.2020: Der BLP erhöht sich von 40.000 € auf 60.000 €. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen reduziert sich die Bemessungsgrundlage auf 0,5 % des BLP, unabhängig von der Höhe des BLP für das Fahrzeug. Die Regelung gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,03 % jeF Entfernungskilometer) sowie für Familienfahrten.

 

Gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.12.2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) gilt die Förderung für voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybrid- lektrofahrzeuge, die die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 EmoG erfüllen (maximal 50 g CO2/km oder mind. 40 km Reichweite ausschließlich durch elektrische Antriebsmaschine) und dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassen wurden.

 

Die für eine Förderung erforderlichen rein elektrisch betriebenen Mindestreichweiten erhöhen sich stufenweise ab 2022 und 2025. Des Weiteren ist Voraussetzung für eine Förderung, dass das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird und dem Arbeitnehmer zwischen dem 01.01.2019 bis einschließlich 31.12.2030 erstmalig zur privaten Nutzung überlassen wurde. Das Fahrzeug darf nicht bereits zuvor einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen worden sein, z. B. für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.