Darf das betriebliche Fahrzeug privat genutzt werden, hat der Arbeitnehmer dadurch einen geldwerten Vorteil und muss diesen entsprechend versteuern. Dafür stehen zwei Methoden zur Auswahl: die pauschale 1 %-Regelung und das Fahrtenbuch. Elektrifizierte Fahrzeuge profitieren von geringeren Besteuerungen.
Reine Elektrofahrzeuge (BEV) mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 € werden pauschal mit nur 0,25 % des Listenpreises monatlich versteuert.
Für Fahrzeuge über 100.000 € greift die weiterhin reduzierte 0,5 %-Regelung. Diese Regelung ist gültig bis Ende 2030 und gilt z. B. für Modelle wie: Renault Megane E-Tech, Kia EV6 & EV9, Mazda MX-30, Opel Corsa-e & Astra Electric, Dacia Spring oder Alpine E-Modellreihe
Seit 2025 gilt: Nur Plug-in-Hybride mit mindestens 80 km rein elektrischer WLTP-Reichweite oder einem CO₂-Ausstoß von max. 50 g/km profitieren von der 0,5 %-Regel.
Alle anderen unterliegen der klassischen 1 %-Versteuerung.
Für rein elektrische Firmenfahrzeuge gilt ab dem 1. Juli 2025 eine neue degressive Abschreibung:
75 % im Anschaffungsjahr
danach gestaffelt: 10 %, 2× 5 %, 3 %, 2 %
📌 Wichtig: Nur bei Kauf möglich – nicht anwendbar bei Leasing!
Als Fahrer eines Elektroautos werden Sie steuerlich begünstigt. Bei der pauschalen Versteuerung von Dienstwagen mit Elektro-Antrieb müssen Sie lediglich 0,5 % bzw. 0,25 % des Brutto-Listenpreises versteuern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Folgende Faktoren entscheiden darüber, welche Regelung für die Berechnung der Dienstwagen-Steuer angewendet wird:
Antriebsart
CO2-Ausstoß/km (nur Plug-in Hybrid PKW)
Mindestreichweite (nur Plug-in Hybrid PKW)
Bruttolistenpreis (nur Elektroauto)
Bei der Versteuerung von elektrifizierten Firmenwagen unterscheidet man zwischen Plug-in-Hybriden (PHEV) und rein batteriebetriebenen Elektroautos (BEV). Nur wenn Sie die festgelegten Bedingungen erfüllen, können Sie vom steuerlichen Vorteil profitieren!
Firmenwagen, die ausschließlich mit Elektro-Motor fahren, werden geringer besteuert als Hybrid-Fahrzeuge. Die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils hängt vom Bruttolistenpreis ab:
0,25 % bis 70.000 € Brutto-Listenpreis
0,50 % mehr als 70.000 € Brutto-Listenpreis
Auch mit einem extern aufladbaren Plug-in Hybridfahrzeug können Sie von vergünstigten Steuersätzen profitieren, wenn Ihr Fahrzeug mindestens eine der folgenden Anforderungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) zum Anschaffungszeitpunkt (Auslieferung) erfüllt:
CO2-Ausstoß maximal 50 g pro Kilometer gemäß WLTP-Testverfahren.
Mindestreichweite, die ausschließlich elektrisch gefahren werden kann:
bis 31.12.2024: 60 km.
ab 01.01.2025: 80 km.
Wenn die Mindestreichweite nicht erzielt wird oder der CO2-Ausstoß über 50 g pro Kilometer liegt, entfällt der Steuervorteil für Arbeitnehmer. Steuerlich greift dann die 1-Prozent-Regelung.
Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, erfolgt die Ermittlung der steuerlich relevanten privaten Nutzung des Dienstwagens auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten, die durch das Fahrtenbuch nachgewiesen werden müssen. Jede Fahrt mit dem PKW muss dabei genau festgehalten werden, damit der Anteil der Privatnutzung an den Gesamtkosten des Firmenwagens später korrekt berechnet werden kann.
Wenn ein Fahrtenbuch geführt wird, wird monatlich 1/12 des im Vorjahr ermittelten Privatanteils berechnet.
Gibt es noch keine Vergleichswerte, wird pro privat gefahrenem Kilometer monatlich 0,001 % des Listenpreises veranschlagt. Am Jahresende erfolgt eine Anpassung durch das Finanzamt auf Basis der tatsächlichen Werte.
Die folgenden Rechnungen zeigen, welcher Betrag monatlich mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden muss. Für unser Beispiel rechnen wir mit einem Listenpreis des Autos von 50.000 Euro. Den Weg vom Zuhause zur Tätigkeitsstätte haben wir mit 15 Entfernungskilometern (einfache Entfernung) angesetzt. So viel schon vorab: Der Betrag, den Sie versteuern müssen, ist beim Diesel oder Benziner doppelt so hoch wie bei einem reinen E-Auto!
Monatlicher geldwerter Vorteil: 1 % von 50.000 Euro = 500 Euro
Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte: 0,03 % von 50.000 Euro x 15 km = 225 Euro
Gesamt: 500 Euro + 225 Euro = 725 Euro pro Monat
Monatlicher geldwerter Vorteil:
0,5% von 50.000 Euro = 250 Euro
Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte: 0,03% von 50.000 Euro x 15 km = 225 Euro
Gesamt: 250 Euro + 225 Euro = 475 Euro pro Monat
Monatlicher geldwerter Vorteil: 0,25% von 50.000 Euro = 125 Euro
Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte: 0,03% von 50.000 Euro x 15 km = 225 Euro
Gesamt: 125 Euro + 225 Euro = 350 Euro pro Monat
Beide haben ihre Vor- und Nachteile. Wir zeigen Ihnen, welche Faktoren bei der Wahl des Antriebs neben der Höhe der Dienstwagenversteuerung Relevanz haben könnten.
Kein Ausstoß von CO2 oder anderen Schadstoffen
Geringere Wartungskosten, aufgrund der geringeren Komplexität des Motors
Höhere Effizienz als Hybride oder Verbrenner
Keine Lärmemissionen
Tanken von Strom aus erneuerbaren Energien schont Ressourcen
Betanken mit Strom aus eigener PV-Anlage spart zusätzlich Kosten
Angewiesen auf eine gute Ladeinfrastruktur
Größere Fahrten erfordern gegenüber Hybrid-Fahrzeugen längere Ladezeiten
Verkürzte Reichweite, insbesondere bei kälteren Temperaturen, Nutzung der Klimaanlage, Fahren mit hohen Geschwindigkeiten
Hohe Mobilität im Alltag unabhängig von der Ladeinfrastruktur
Hohe Flexibilität in Gebieten mit noch schlechter Ladeinfrastruktur
Kürzere Ladezeiten gegenüber reinen E-Autos
Aufwendigere Wartung durch zwei Antriebe (Elektro- und Verbrennungsmotor)
Ausstoß von CO2, wenn der Verbrennungsmotor genutzt wird
Geringere Batterie-Reichweite als elektrifizierte Fahrzeuge
Das Autohaus Enders bietet eine große Palette an elektrifizierten Fahrzeugen der Marken Renault, Dacia und Kia in allen Fahrzeugkategorien: Bei uns finden Sie kleine wendige Autos genauso wie größere, repräsentative Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge mit viel Raum – die Palette der Fahrzeughersteller wird immer größer. Wenn Sie nach einem Firmenwagen für sich oder Ihre Arbeitnehmer suchen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und erläutern Ihnen, welche Modellen von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren.
Sie möchten wissen, bei welchen E-Autos und Hybriden sie nur 0,25 % oder 0,5 % versteuern müssen? Unsere Liste gibt Ihnen einen Überblick über die E-Auto und Plug-in Hybrid-Modelle der Marken Renault, Kia und Dacia. Die unverbindliche Preisempfehlung (Listenpreis) bezieht sich auf die Grundausstattung. Sonderausstattungen und Extras können den Preis erhöhen, sodass sich der Bruttolistenpreis² erhöhen kann und ggf. eine höhere Dienstwagenversteuerung anfällt. Bei den Plug-in-Hybriden haben wir nur diejenigen Fahrzeuge aufgeführt, welche die Anforderungen sowohl im Jahr 2024 wie auch im Jahr 2025 erfüllen³.
E-Autos von Renault mit 0,25 % Dienstwagensteuer
Trafic E-Tech (ab 57.715,00 €)
Grand Kangoo E-Tech (ab 42.250 €)
Scenic E-TECH (ab 41.890,00 €)
Kangoo E-TECH (ab 38.841,60 €)
Kangoo Rapid E-TECH (ab 38.841,60 €)
ZOE (ab 38.590,00 €)
Megane E-TECH (ab 35.390,00 €)
Renault 5 E-TECH (ab 32.390,00 €)
Twingo Electric (ab 25.740,00 €)
E-Auto-Modelle von Kia mit 0,25 % Dienstwagensteuer
Kia e-Soul (ab 47.450,00 €)
Kia EV6 (ab 46.990,00 €)
Kia Niro EV (ab 45.690,00 €)
Kia EV3 (ab 35.990,00 €)
Kia EV9 (ab 72.490,00 €)
E-Auto-Modelle von Opel mit 0,25 % Dienstwagensteuer
Rocks-e (ab 7.990,00 €)
Corsa-e (ab 34.650,00 €)
Combo-e Life (ab 38.600,00 €)
Mokka-e (ab 40.800,00 €)
Astra Electric (ab 41.990,00 €)
Vivaro-e (ab 50.340,00 €)
Zafira-e Life (ab 63.250,00 €)
Combo-e Cargo (ab 63.250,00 €)
Movano-e (ab 66.402,00 €)
Hybride mit 0,5 % Dienstwagensteuer 2025
Astra Plug-in-Hybrid (ab 42.080,00 €)
Astra Sports Tourer Plug-in-Hybrid (43.580,00 €)
Grandland Plug-in-Hybrid (ab 47.800,00 €)
Sie sind sich nicht sicher, ob ein Elektrofahrzeug das Richtige für Sie ist? Wir beraten Sie gerne, stellen Ihnen Möglichkeiten und Alternativen vor und erstellen für Sie ein attraktives Angebot. So sind Sie nicht nur emissionsfrei bzw. emissionsarm unterwegs, sondern auch mit zufriedener Geldbörse. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie für einen Dienstwagen mit Elektro-Antrieb zu begeistern. Gerne erläutern wir Ihnen auch nochmal die unterschiedlichen Regelungen zur Versteuerung des geldwerten Vorteils von Firmenwagen.
Beim Autohaus Enders in Fulda, Wiesbaden und Eschwege sowie beim Autohaus Ehrlich in Würzburg und Aschaffenburg finden Sie eine attraktive Auswahl an vollelektrischen und hybriden Fahrzeugen, die nicht nur steuerliche Vorteile bieten. Manche Marken bieten auch heute noch interessante Prämien und Preisnachlässe, wenn Sie vom Verbrenner auf ein elektrifiziertes Fahrzeug umsteigen. Vereinbaren Sie gerne eine Probefahrt bei Ihrem Händler vor Ort.
¹ Aus den hier dargestellten Informationen lassen sich keine rechtlichen Ansprüche ableiten. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater zu aktuellen Regelungen.
² Preisangaben Stand: 16.09.2024, ohne Gewähr
³ Aus der Zuordnung lässt sich kein rechtlicher Anspruch ableiten. Extras und Zubehör können den BLP erhöhen. Bei Überschreiten der Grenze von 70.000 € für reine E-Autos erhöht sich die Versteuerung auf 0,5 %.