Dienstwagenbesteuerung

Versteuerung der Überlassung von Dienstwagen¹

Darf das betriebliche Fahrzeug privat genutzt werden, hat der Arbeitnehmer dadurch einen geldwerten Vorteil und muss diesen entsprechend versteuern. Dafür stehen zwei Methoden zur Auswahl: die pauschale 1 %-Regelung und das Fahrtenbuch. Elektrifizierte Fahrzeuge profitieren von geringeren Besteuerungen.

Elektro-Dienstwagen: 0,25 %-Regel jetzt bis 100.000 € Listenpreis

Reine Elektrofahrzeuge (BEV) mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 € werden pauschal mit nur 0,25 % des Listenpreises monatlich versteuert.

Für Fahrzeuge über 100.000 € greift die weiterhin reduzierte 0,5 %-Regelung. Diese Regelung ist gültig bis Ende 2030 und gilt z. B. für Modelle wie: Renault Megane E-Tech, Kia EV6 & EV9, Mazda MX-30, Opel Corsa-e & Astra Electric, Dacia Spring oder Alpine E-Modellreihe

Plug-in-Hybride: 0,5 %-Versteuerung nur bei 80 km E-Reichweite

Seit 2025 gilt: Nur Plug-in-Hybride mit mindestens 80 km rein elektrischer WLTP-Reichweite oder einem CO₂-Ausstoß von max. 50 g/km profitieren von der 0,5 %-Regel.

Alle anderen unterliegen der klassischen 1 %-Versteuerung.

Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge: 75 % im 1. Jahr

Für rein elektrische Firmenfahrzeuge gilt ab dem 1. Juli 2025 eine neue degressive Abschreibung:

75 % im Anschaffungsjahr

danach gestaffelt: 10 %, 2× 5 %, 3 %, 2 %

📌 Wichtig: Nur bei Kauf möglich – nicht anwendbar bei Leasing!

Geringere Dienstwagenbesteuerung für E-Autos

 

Als Fahrer eines Elektroautos werden Sie steuerlich begünstigt. Bei der pauschalen Versteuerung von Dienstwagen mit Elektro-Antrieb müssen Sie lediglich 0,5 % bzw. 0,25 % des Brutto-Listenpreises versteuern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Folgende Faktoren entscheiden darüber, welche Regelung für die Berechnung der Dienstwagen-Steuer angewendet wird:

 

  • Antriebsart

  • CO2-Ausstoß/km (nur Plug-in Hybrid PKW)

  • Mindestreichweite (nur Plug-in Hybrid PKW)

  • Bruttolistenpreis (nur Elektroauto)

Elektrifizierte Firmenwagen pauschal mit 0,25 %, 0,5 % oder 1 % versteuern

Bei der Versteuerung von elektrifizierten Firmenwagen unterscheidet man zwischen Plug-in-Hybriden (PHEV) und rein batteriebetriebenen Elektroautos (BEV). Nur wenn Sie die festgelegten Bedingungen erfüllen, können Sie vom steuerlichen Vorteil profitieren! 

Reine Elektroautos (BEV):
Dienstwagenbesteuerung mit 0,5 % oder 0,25 %

 

Firmenwagen, die ausschließlich mit Elektro-Motor fahren, werden geringer besteuert als Hybrid-Fahrzeuge. Die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils hängt vom Bruttolistenpreis ab:

 

  • 0,25 % bis 70.000 € Brutto-Listenpreis

  • 0,50 % mehr als 70.000 € Brutto-Listenpreis

Hybrid-PKWs:
Firmenwagen-Steuer 0,5 % oder 1 %

 

Auch mit einem extern aufladbaren Plug-in Hybridfahrzeug können Sie von vergünstigten Steuersätzen profitieren, wenn Ihr Fahrzeug mindestens eine der folgenden Anforderungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) zum Anschaffungszeitpunkt (Auslieferung) erfüllt:

 

  • CO2-Ausstoß maximal 50 g pro Kilometer gemäß WLTP-Testverfahren.

  • Mindestreichweite, die ausschließlich elektrisch gefahren werden kann:

  • bis 31.12.2024: 60 km.

  • ab 01.01.2025: 80 km.

 

Wenn die Mindestreichweite nicht erzielt wird oder der CO2-Ausstoß über 50 g pro Kilometer liegt, entfällt der Steuervorteil für Arbeitnehmer. Steuerlich greift dann die 1-Prozent-Regelung.

Dienstwagenversteuerung nach Fahrtenbuch

 

Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, erfolgt die Ermittlung der steuerlich relevanten privaten Nutzung des Dienstwagens auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten, die durch das Fahrtenbuch nachgewiesen werden müssen. Jede Fahrt mit dem PKW muss dabei genau festgehalten werden, damit der Anteil der Privatnutzung an den Gesamtkosten des Firmenwagens später korrekt berechnet werden kann.

 

  • Wenn ein Fahrtenbuch geführt wird, wird monatlich 1/12 des im Vorjahr ermittelten Privatanteils berechnet.

  • Gibt es noch keine Vergleichswerte, wird pro privat gefahrenem Kilometer monatlich 0,001 % des Listenpreises veranschlagt. Am Jahresende erfolgt eine Anpassung durch das Finanzamt auf Basis der tatsächlichen Werte.

Beispielrechnungen

Die folgenden Rechnungen zeigen, welcher Betrag monatlich mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden muss. Für unser Beispiel rechnen wir mit einem Listenpreis des Autos von 50.000 Euro. Den Weg vom Zuhause zur Tätigkeitsstätte haben wir mit 15 Entfernungskilometern (einfache Entfernung) angesetzt. So viel schon vorab: Der Betrag, den Sie versteuern müssen, ist beim Diesel oder Benziner doppelt so hoch wie bei einem reinen E-Auto!

Diesel oder

Benziner

 

  • Monatlicher geldwerter Vorteil: 1 % von 50.000 Euro = 500 Euro

  • Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte: 0,03 % von 50.000 Euro x 15 km = 225 Euro

  • Gesamt: 500 Euro + 225 Euro = 725 Euro pro Monat

Plug-in Hybrid, max. 50 g CO2/km oder Mindestreichweite 60 km (2024), bzw. 80 km (2025)

 

  • Monatlicher geldwerter Vorteil:

    0,5% von 50.000 Euro = 250 Euro

  • Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte: 0,03% von 50.000 Euro x 15 km = 225 Euro

  • Gesamt: 250 Euro + 225 Euro = 475 Euro pro Monat

E-Auto, das ausschließlich elektrisch fährt, 50.000 Euro Bruttolistenpreis

 

  • Monatlicher geldwerter Vorteil: 0,25% von 50.000 Euro = 125 Euro

  • Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte: 0,03% von 50.000 Euro x 15 km = 225 Euro

  • Gesamt: 125 Euro + 225 Euro = 350 Euro pro Monat

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Vor- und Nachteile von Hybriden und E-Autos als Dienstwagen

Beide haben ihre Vor- und Nachteile. Wir zeigen Ihnen, welche Faktoren bei der Wahl des Antriebs neben der Höhe der Dienstwagenversteuerung Relevanz haben könnten.

Vollelektrische PKW

Vorteile

  • Kein Ausstoß von CO2 oder anderen Schadstoffen

  • Geringere Wartungskosten, aufgrund der geringeren Komplexität des Motors

  • Höhere Effizienz als Hybride oder Verbrenner

  • Keine Lärmemissionen

  • Tanken von Strom aus erneuerbaren Energien schont Ressourcen

  • Betanken mit Strom aus eigener PV-Anlage spart zusätzlich Kosten

Nachteile

  • Angewiesen auf eine gute Ladeinfrastruktur

  • Größere Fahrten erfordern gegenüber Hybrid-Fahrzeugen längere Ladezeiten

  • Verkürzte Reichweite, insbesondere bei kälteren Temperaturen, Nutzung der Klimaanlage, Fahren mit hohen Geschwindigkeiten

Plug-in-Hybridfahrzeuge

Vorteile

  • Hohe Mobilität im Alltag unabhängig von der Ladeinfrastruktur

  • Hohe Flexibilität in Gebieten mit noch schlechter Ladeinfrastruktur

  • Kürzere Ladezeiten gegenüber reinen E-Autos

Nachteile

  • Aufwendigere Wartung durch zwei Antriebe (Elektro- und Verbrennungsmotor)

  • Ausstoß von CO2, wenn der Verbrennungsmotor genutzt wird

  • Geringere Batterie-Reichweite als elektrifizierte Fahrzeuge

Elektrifizierte PKWs für Privat und Gewerbe

 

Das Autohaus Enders bietet eine große Palette an elektrifizierten Fahrzeugen der Marken Renault, Dacia und Kia in allen Fahrzeugkategorien: Bei uns finden Sie kleine wendige Autos genauso wie größere, repräsentative Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge mit viel Raum – die Palette der Fahrzeughersteller wird immer größer. Wenn Sie nach einem Firmenwagen für sich oder Ihre Arbeitnehmer suchen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und erläutern Ihnen, welche Modellen von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren.

Diese E-Autos und Hybride versteuern Sie besonders günstig

Sie möchten wissen, bei welchen E-Autos und Hybriden sie nur 0,25 % oder 0,5 % versteuern müssen? Unsere Liste gibt Ihnen einen Überblick über die E-Auto und Plug-in Hybrid-Modelle der Marken Renault, Kia und Dacia. Die unverbindliche Preisempfehlung (Listenpreis) bezieht sich auf die Grundausstattung. Sonderausstattungen und Extras können den Preis erhöhen, sodass sich der Bruttolistenpreis² erhöhen kann und ggf. eine höhere Dienstwagenversteuerung anfällt. Bei den Plug-in-Hybriden haben wir nur diejenigen Fahrzeuge aufgeführt, welche die Anforderungen sowohl im Jahr 2024 wie auch im Jahr 2025 erfüllen³.

Elektrifizierte Renault-Modelle

E-Autos von Renault mit 0,25 % Dienstwagensteuer

 

  • Trafic E-Tech (ab 57.715,00 €)

  • Grand Kangoo E-Tech (ab 42.250 €)

  • Scenic E-TECH (ab 41.890,00 €)

  • Kangoo E-TECH (ab 38.841,60 €)

  • Kangoo Rapid E-TECH (ab 38.841,60 €)

  • ZOE (ab 38.590,00 €)

  • Megane E-TECH (ab 35.390,00 €)

  • Renault 5 E-TECH (ab 32.390,00 €)

  • Twingo Electric (ab 25.740,00 €)

Plug-in-Hybride mit 0,5 % Dienstwagensteuer 2025

Die Steuervorteile gelten nur für extern aufladbare Hybridfahrzeuge, nicht für Full-Hybride.

• Rafale (ab 43.800 €)

Gebrauchte elektrifizierte Renault

Elektrifizierte Modelle von Kia

E-Auto-Modelle von Kia mit 0,25 % Dienstwagensteuer

  • Kia e-Soul (ab 47.450,00 €)

  • Kia EV6 (ab 46.990,00 €)

  • Kia Niro EV (ab 45.690,00 €)

  • Kia EV3 (ab 35.990,00 €)

  • Kia EV9 (ab 72.490,00 €)

Hybride mit 0,5 % Dienstwagensteuer 2025

 

  • Kia Sorento Plug-in-Hybrid (ab 59.640,00 €)

  • Kia Sportage Plug-in Hybrid (ab 45.290,00 €)

  • Kia Niro Plug-in Hybrid (ab 38.690,00 €)

  • Kia Ceed Sportswagon Plug-in Hybrid (ab 37.890,00 €)

Gebrauchte elektrifizierte Kia

Elektrifizierte Modelle von Opel

E-Auto-Modelle von Opel mit 0,25 % Dienstwagensteuer

 

  • Rocks-e (ab 7.990,00 €)

  • Corsa-e (ab 34.650,00 €)

  • Combo-e Life (ab 38.600,00 €)

  • Mokka-e (ab 40.800,00 €)

  • Astra Electric (ab 41.990,00 €)

  • Vivaro-e (ab 50.340,00 €)

  • Zafira-e Life (ab 63.250,00 €)

  • Combo-e Cargo (ab 63.250,00 €)

  • Movano-e (ab 66.402,00 €)

 

Hybride mit 0,5 % Dienstwagensteuer 2025

 

  • Astra Plug-in-Hybrid (ab 42.080,00 €)

  • Astra Sports Tourer Plug-in-Hybrid (43.580,00 €)

  • Grandland Plug-in-Hybrid (ab 47.800,00 €)

Elektrifizierte Modelle von Dacia

E-Auto-Modelle von Dacia mit 0,25 % Dienstwagensteuer

  • Dacia Spring (ab 23.690,00 €)

Gebrauchte elektrifizierte Dacia

Gebrauchte elektrifizierte Opel

Elektrifizierte Modelle von Madza

E-Auto-Modelle von Mazda mit 0,25 % Dienstwagensteuer

 

  • MX-30 e-SKYACTIV EV (ab 35.990,00 €)

 

Hybride mit 0,5 % Dienstwagensteuer 2025

 

  • CX-60 e-SKYACTIV PHEV (ab 47.390,00 €)

  • CX-80 e-SKYACTIV PHEV (ab 55.350,00 €)

  • MX-30 e-SKYACTIV R-EV (ab 35.990 €)

Gebrauchte elektrifizierte Mazda

Individuelle Beratung für den passenden Dienstwagen

Sie sind sich nicht sicher, ob ein Elektrofahrzeug das Richtige für Sie ist? Wir beraten Sie gerne, stellen Ihnen Möglichkeiten und Alternativen vor und erstellen für Sie ein attraktives Angebot. So sind Sie nicht nur emissionsfrei bzw. emissionsarm unterwegs, sondern auch mit zufriedener Geldbörse. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie für einen Dienstwagen mit Elektro-Antrieb zu begeistern. Gerne erläutern wir Ihnen auch nochmal die unterschiedlichen Regelungen zur Versteuerung des geldwerten Vorteils von Firmenwagen.

Jetzt Ihren nächsten Dienstwagen Probe fahren

Beim Autohaus Enders in Fulda, Wiesbaden und Eschwege sowie beim Autohaus Ehrlich in Würzburg und Aschaffenburg finden Sie eine attraktive Auswahl an vollelektrischen und hybriden Fahrzeugen, die nicht nur steuerliche Vorteile bieten. Manche Marken bieten auch heute noch interessante Prämien und Preisnachlässe, wenn Sie vom Verbrenner auf ein elektrifiziertes Fahrzeug umsteigen. Vereinbaren Sie gerne eine Probefahrt bei Ihrem Händler vor Ort.

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Häufig gestellte Fragen

Im Allgemeinen lohnt sich ein Fahrtenbuch eher, wenn der Firmenwagen wenig privat genutzt wird, er einen hohen Listenpreis hat, das Fahrzeug nur geringe Unterhaltskosten verursacht oder es sich um ein gebrauchtes oder bereits abgeschriebenes Fahrzeug handelt. Selbstverständlich sollte man alle Faktoren in die individuelle Berechnung einbeziehen.

Bei geleasten Dienstwagen legt das Finanzamt für die Berechnung des geldwerten Vorteils ebenfalls den Bruttolistenpreis zugrunde. Die Leasingraten sind für die Höhe des zu versteuernden Betrages unerheblich.

Ja. Bei der pauschalen Regelung sind die gefahrenen Kilometer unerheblich. Wird ein Fahrtenbuch geführt, muss jeder privat gefahrene Kilometer für die korrekte Berechnung der Privatnutzung angegeben werden – auch für Fahrten ins Ausland.

Quellen

¹ Aus den hier dargestellten Informationen lassen sich keine rechtlichen Ansprüche ableiten. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater zu aktuellen Regelungen.

² Preisangaben Stand: 16.09.2024, ohne Gewähr

³ Aus der Zuordnung lässt sich kein rechtlicher Anspruch ableiten. Extras und Zubehör können den BLP erhöhen. Bei Überschreiten der Grenze von 70.000 € für reine E-Autos erhöht sich die Versteuerung auf 0,5 %.

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