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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.enders-automobile.de erreichbare Website. Als Anbieter digitaler Inhalte ist Enders Automobile / Autohaus Ehrlich bemüht, seine Website barrierefrei zugänglich zu gestalten. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie die Verordnung zum BFSG (BFSGV).
Die Website dient der Bereitstellung von Informationen und digitalen Dienstleistungen rund um die Automobilmarken Renault, Dacia, Alpine, Kia, Opel und Mazda. Dazu gehören insbesondere die Fahrzeugsuche, Unternehmensinformationen, Events, Galerien, Newsletter sowie die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme.
Enders Automobile / Autohaus Ehrlich ist auf vielfältige Weise bestrebt, seine Website barrierefrei zugänglich zu machen und für den Einsatz assistiver Technologien vorzubereiten. Grundlage hierfür sind die technischen Anforderungen der Europäischen Norm EN 301 549 sowie die darin referenzierten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Die Website ist in weiten Teilen konform mit den WCAG-Kriterien der Konformitätsstufen A und AA. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Erfüllung einzelner Anforderungen der Stufe AAA in Arbeit.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Module oder Inhalte sind derzeit möglicherweise nicht vollständig barrierefrei:
§ Bild- und Videogalerien: Nicht alle Bilder enthalten aussagekräftige Alternativtexte.
§ Überschriften Anordnung: Nicht alle Überschriftenelemente sind in einer fortlaufenden absteigenden Reihenfolge angeordnet.
Diese Erklärung wurde am 22. Oktober 2025 erstellt. Die Bewertung der Website erfolgte im Rahmen einer internen Selbstbewertung auf Basis technischer Analyse der Module und Komponenten.
Verwendete Prüftools: Google Lighthouse, WAVE®, Silktide
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, kontaktieren Sie uns bitte:
Enders Automobile & Service GmbH & Co. KG
E-Mail: info@renault-enders.de
Telefon: +49 - (0) 661 9451-0
Website: www.enders-automobile.de
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden.
https://lbit.hessen.de/buergerinnen-und-buerger/durchsetzungsverfahren-beantragen/formular-durchsetzungsverfahren
Diese koordiniert auf Ebene der Bundesländer die Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website:
Das Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT) und die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle sind die hessischen Behörden für den Ausbau und die Überwachung der Barrierefreiheit im digitalen Raum.
E-Mail: lbit@rpgi.hessen.de
Link zur Durchsetzungsstelle in Hessen: https://lbit.hessen.de/
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV).
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Diese Erklärung wurde zuletzt am 22. Oktober 2025 geprüft und aktualisiert.