Bis zu 6.000€

E-Auto-Förderung sichern!

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Klimafreundlich fahren. Staatliche Förderung sichern.

Sichern Sie sich jetzt die stattliche E-Auto-Förderung (E-Auto-Kaufprämie, Elektrobonus, Elektroprämie) von bis zu 6.000 € für in Deutschland ab dem 01.01.2026 erstmals zugelassene Elektroautos und Plug-In-Hybride.

Prämienrechner

Antriebsart
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 55.000 €
30.000 € 80.000 € 90.000 €+
Kinder im Haushalt (unter 18 Jahre)?
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Die E-Auto Förderung gilt nur für Privatkunden bei Kauf, Finanzierung oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges mit Erstzulassung in Deutschland. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Die Höhe der Ihnen zustehenden Förderung ermitteln Sie über unseren Rechner oder über die Webseite des Bundesumweltministeriums. Detailinformationen und Fördervoraussetzungen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung.

Was bedeutet die E-Auto-Förderung?

Die neue Förderung unterstützt privat Erwerbende beim Umstieg auf ein umweltfreundliches Fahrzeug. Der Zuschuss wird sozial gestaffelt nach Einkommenshöhe, Familiengröße und Fahrzeugart gewährt. Die Aktion ist auf den Kauf oder das Leasing von Neuwagen ausgerichtet und kann rückwirkend für Fahrzeuge mit Erstzulassung  ab dem 01.01.2026 beantragt werden.

Übersicht: Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigte

  • Private Personen (Einzelpersonen, Paare, Familien, Partnerschaften)

  • Fahrzeuge müssen erstmalig im Inland zugelassen werden

  • Kauf oder Leasing von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) oder förderfähigen Plug-in-Hybriden (PHEV / REEV)

  • Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000€

  • Bei Kindern unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze je Kind um 5.000 € (max. bis 90.000 €)

📍 Rechtlicher Kontext: Die Einkommensgrenzen basieren auf dem Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide (max. 3 Jahre alt).

E-Auto-Förderung:

Plug-in-Hybrid Förderung:

Grundvoraussetzungen (müssen erfüllt sein)

  • Privatperson (kein reiner gewerblicher Antrag)

  • Erstzulassung in Deutschland (maßgeblich ist das Zulassungsdatum)

  • Zulassung ab 01.01.2026

  • Mindesthaltedauer von 36 Monaten wird eingehalten 

  • BEV oder PHEV Fahrzeug

Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.

Für den Zeitraum ab dem 01. Juli 2027 prüft die Bundesregierung eine Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender, die sich an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.

Start & Antrag

  • 📍 Gültig für Neuzulassungen ab 01.01.2026

  • 📍 Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal

  • 📍 Rückwirkende Antragstellung möglich, entscheidend ist das Datum der Zulassung

  • 📍 Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung

Finanzierung & Budget

  • Die Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds mit insgesamt ca. 3 Milliarden € bis 2029 finanziert.

  • Dies ermöglicht die Förderung von rund 800.000 Fahrzeugen.

Warum diese Prämie?

Die Förderung ist Teil der nationalen Anstrengungen, die Ziele der Klimapolitik zu erreichen und den Verkehr nachhaltiger zu gestalten. Elektromobilität reduziert lokale Emissionen, verbessert die Luftqualität in Städten und setzt Anreize für den Umstieg auf alternative Antriebstechnologien.

Jetzt informieren & Antrag sicher planen

Erstelle dir eine Übersicht deiner Voraussetzungen (Einkommen, Familienstand, Fahrzeugtyp) und prüfe rechtzeitig, wann das Online-Portal geöffnet wird. So sicherst du dir die maximale staatliche Unterstützung für den Umstieg auf ein modernes, klimafreundliches Fahrzeug.